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Stopp!
Posted by Jesco Freund at April 26, 2009 11:24 a.m.
Mittlerweile reicht es mir dermaßen, was unsere widerwärtige Blockwart-Koalition da in Berlin so verzapft. Man könnte die Ergebnisse dieser Legislaturperiode als ein billiges Best-Of Remake betrachten: Das beste, was Drittes Reich und DDR an Volkskontrolle zu bieten hatten… Das schlimmste dabei: irgendwie scheint es keiner wahrzunehmen. Darum ein und für allemal:
- Staatliche Zensurmaßnahmen in der aktuell geplanten Form sind kein wirksamer Schutz vor Kindesmißbrauch; sie schützen weder die Kinder, noch tragen sie zur Ermittlung der Täter bei. Sie unterbinden auch die Verbreitung pornographischer Inhalte im Internet nicht.
- Vorratsdatenspeicherung und die Verwendung von Daten aus Maut- und Zonenkontrolle sind Instrumente der Rasterfahndung, die bestimmte Verhaltensweisen zum Verdachtsmoment erheben. Die Begrenzung auf „schwerste Straftaten“ ist keine juristisch abgesicherte Beschränkung; was künftig als schwerste Straftaten gilt, hängt von der Auslegung durch Behörden und Ministerien ab.
- Die Online-Durchsuchung ist kein wirksames Werkzeug zur Bekämpfung von Tätergruppen mit Massenmord-Absichten (der Terrorismus-Begriff ist so ausgelutscht, finde ich…) – wohl aber ein wirksames Mittel zur Überwachung Bürgern und Aufdeckung von Kleinsündern (Fehler bei der Steuererklärung mit und ohne Absicht, wissentliche und unwissentliche Urheberrechtsverletzungen im Privatbereich, etc.).
Und so ganz nebenbei bemerkt: Alles sind Dinge, die den Rechtsstaat aushöhlen. Mit bemerkenswerter selbstverständlichkeit versuchen die Großkoalitionäre immer wieder, die dritte Gewalt außen vorzulassen und den Richtervorbehalt zu umgehen oder auszuhebeln. Das ist der klare Versuch, Befugnisse der Judikative auf die Exekutive zu übertragen und damit die Gewaltenteilung zu unterminieren. Diese ist aber Voraussetzung, dass sich ein Staat auch zurecht „Rechtsstaat“ nennen darf. Mittlerweile ist der Rechtsstaats-Begriff in Deutschland wohl nicht mehr Wert als das „Demokratisch“ in „DDR“…
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Bundesfilter erst mal ausgebremst
Posted by Jesco Freund at March 14, 2009 9:22 a.m.
Das Vorhaben von Bundesfamilienministerin von der Leyen, durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Provider kinderpornographische Inhalte sperren zu lassen, ist erst mal vor den Poller gelaufen. Allerdings gründete die ablehnende Haltung der Provider nicht auf der technischen Unsinnigkeit oder moralischen Fragwürdigkeit eines solchen Zensur-Mechanismus, sondern auf der fehlenden Rechtssicherheit. Auch innerhalb der Regierung gibt es offenbar Zwist: Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries stoßen sich offenbar daran, dass nun ein drittes Ministerium in ihrem Revier wildert und sich mit am in Berlin allseits beliebten Spiel „Wer wird Verfassungskönig des Jahres?“ beteiligen will (bei dem Spiel geht es darum, möglichst viele verfassungswidrige Gesetze zu kreieren. Gegenspieler sind das Bundesverfassungsgericht und diverse Bürgervereinigungen, Klägergemeinschaften etc. die versuchen, diese Punkterfolge zu vereiteln).
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Der Bundesfilter durchdekliniert
Posted by Jesco Freund at Feb. 16, 2009 6:34 p.m.
Nachdem André schon einen Beitrag zum Thema verfasst hatte, wollte ich eigentlich Zurückhaltung üben und mich nicht weiter darüber auslassen (das schadet nur meinem Blutdruck und anschließend den Leberwerten…). Allerdings geistert in meinem Hirn schon eine ganze Weile die Idee herum, das Thema einmal ganz sachlich und nüchtern von der technischen Seite aufzubereiten – was ich mit diesem ersten (und hoffentlich auch gleichzeitig letzten) Artikel in Angriff nehme.
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Auf in eine neue Runde
Posted by André Mühlnikel at Jan. 17, 2009 5:41 p.m.
Nachdem „Terror“ gerade als Aufhänger für neue Gesetze verbraucht wurde, muss nun ein anderes, emotional extrem aufgeladenes und zugleich nahezu unanfechtbares Thema für die nächste Runde der Kriminalisierung im Internet herhalten: genau, die sogenannte Kinderpornographie. Auch wenn der Durchschnittsbürger davon eine etwas andere Vorstellung hat, als unsere Regierung – wie man z.B. am zuletzt verabschiedeten „Anscheins-Paragraphen“ erkennen kann – behauptet unsere Bundesfamilienministerin, dass dieses Thema „klar abgegrenzt“ sei. Nun, ob dem so ist, werden wohl mal wieder Gerichte entscheiden müssen.
Was will nun unsere Bundesfamilienministerin? Sie hat es sich auf die Fahne geschrieben, „brutalstmöglich“ die Kinderpornographie in Deutschland zu verstecken. Angeblich gerät nämlich jeder Anwender durch Viren und andere Schadprogramme regelmäßig auf Seiten, die dem Umfeld der Kinderpornographie zuzuordnen sind. Wer sich jetzt nicht fragt, mit welchen Interessen denn im Familienministerium im Internet gesurft wird, sodass man dort regelmäßig unbeabsichtigt mit Kinderpornographie konfrontiert wird, möge mich bitte kontaktieren. Bisher habe ich noch nicht einen Mitmenschen finden können, der jemals in seinem Leben auf derartiges Material gestoßen wäre.
Und weil das nunmal nicht geht, dass andauernd irgendein deutscher Bürger mit soetwas verabscheuungswürdigem wie Kinderpornographie konfrontiert wird … – Halt STOP! Und ich dachte, es ginge darum, die Opfer dieser Verbrechen, also die Kinder zu schützen? Irgendwie muss ich bei dieser Taktik an das „Ravenous Bugblatter Beast of Traal“ aus der Feder von Douglas Adams denken, dass zwar unglaublich gefräßig ist, aber zugleich auch so dumm, dass es denkt, es könne seine Opfer nicht sehen, wenn diese sich die Augen zuhalten. Die Frau Ministerin ist also der Ansicht, dass die Produzenten und Händler des ohnehin verbotenen Materials einfach ihre Verbrechen unterlassen, weil wir die Augen davor verschließen? Wenn die so freundliche Zeitgenossen sind, wäre es dann nicht einfacher, sie nett zu bitten, „damit aufzuhören“?
Das Mittel der Wahl soll eine „Sperre“ bei den Internet-Providern sein. Diesen soll eine Liste der zu sperrenden Webseiten zugeschickt werden … – Uhm. Ähm. Jetzt habe ich doch eine Frage: Die zu sperrenden Internetseiten mit den kriminellen Inhalten sind bekannt? Und niemand unternimmt etwas dagegen? Wieso werden diese Seiten nicht kurzerhand vom Internet getrennt, die Kriminellen ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen? Dafür wüsste ich zwei Gründe: einer ist eine Ausrede und den anderen möchte die Familienministerin nicht diskutieren, weil er nämlich angeblich die Diskussion „verwässert“:
- „Die beanstandeten Internetseiten befinden sich im Ausland.“ – Offensichtlich in einem Ausland, das Kinderpornographie toleriert, auch wenn mir da spontan keines einfallen mag.
- „In der Liste befinden sich auch Seiten / werden sich auch Seiten befinden, die nicht zum Bereich Kinderpornographie gehören.“ Doch derartige Annahmen sind der Ministerin zu spekulativ, sie verweist dabei auf die skandinavischen Länder, die bereits seit längerem diese Sperren in Betrieb hätten, ohne dass es dort zu „Zensur“ gekommen wäre. Also jedenfalls bisher, uhm, und wenn man jetzt mal die Zensur „kinderpornographischer“ Seiten außen vor lässt …
Fassen wir also zusammen:
Ein angeblich alltägliches Phänomen (das Ansehen von Kinderpornographie), das sich so nicht nachvollziehen lässt, soll mit Hilfe einer allzu leicht zu missbrauchenden Infrastruktur (zentral durch staatliche Stellen erstellte Zensur-Listen) bekämpft werden, um „irgendetwas“ gegen ein schweres Verbrechen (nämlich die eigentliche Kinderpornographie, wobei nicht wirklich klar wird, was damit gemeint ist) zu unternehmen. Man möchte aber gleichzeitig weder über die Wirksamkeit/Angemessenheit dieser Maßnahme diskutieren, noch wirklich etwas gegen die eigentlichen Verbrecher und für deren Opfer tun.
Interessant dabei finde ich nur die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium sich genötigt sieht, klar zu machen, dass es „Kinderpornographie ächtet“ – als ob da je Zweifel dran bestanden hätten …
Auf Wiedersehen Art. 5 GG! Wir sehen uns bei deiner Beerdigung.
André
PS: und die großen Medien schweigen …
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Wir betrauern schon wieder ein paar Grundrechte
Posted by André Mühlnikel at Dec. 19, 2008 3:08 p.m.
Knapp 12 Monate ist es her, da wir das Fernmeldegeheimnis zu Grabe trugen. Nun müssen wir erneut einen schweren Verlust beklagen. Denn am 19. Dezember 2008 ging die Schweigepflicht der Ärzte, Anwälte und Journalisten sowie die Privatsphäre auf unseren PCs von uns.
Sehr verehrte Gemeinde,
bitte lasst mich angesichts dieser traurigen Stunde eine einfache Frage stellen: Warum müssen Terroristen heimlich überwacht werden? Halt! Bevor ihr mich missversteht, lasst mich meine Frage genauer erklären. Denn korrekt sollte die Frage lauten: Warum muss jemand, von dem wir bereits wissen, dass er ein Terrorist ist, noch heimlich überwacht werden?
Mal angenommen, er hat in seinem „Terrorist-sein“ etwas Strafbares gemacht, was uns berechtigt, ihn als Terroristen einzustufen – sei es, dass das „Terrorist-sein“ bereits strafbar ist oder er durch eine strafbare Handlung wie Mord oder den Bau einer Bombe aufgefallen ist. Dann aber besteht ein „ausreichender Verdacht“ oder gar eine nachweisbare Tat, die es seit jeher erlaubt, ihn festzunehmen, offene Hausdurchsuchungen durchzuführen oder Tat- und Beweismittel zu beschlagnahmen. Dazu gehörten natürlich schon immer auch vorgefundene PCs. Wozu also eine heimliche Überwachung, eine heimliche „Online“-Durchsuchung seines PCs? An welche Informationen kann man bei der heimlichen „Online“-Durchsuchung kommen, an die man bei einer offenen Durchsuchung nicht kommt?
Gut, es ließe sich jetzt argumentieren, dass Verbrecher, zu denen Terroristen zweifelsohne gehören, ihre Festplatten verschlüsseln oder anderweitig durch Zugangssperren sichern könnten. Die Verbrecher sind also intelligent genug, ihre Rechner gegen jemand Unberechtigten vor dem Rechner abzusichern, aber zu dumm, ihren Rechner gegen jemand Unberechtigten irgendwo im Internet abzuschotten? Obwohl Letzterer es durch die Technischen Hürden des Internets schon in der Ausgangslage deutlich schwerer hat als Ersterer?
Ein weiteres, gerne angeführtes Ziel der heimlichen Überwachung ist die Suche nach möglichen Komplizen. Doch auch hier sehe ich nicht, welchen Vorteil eine heimliche Überwachung eines PCs gegenüber einer offenen Beschlagnahmung dieses PCs haben soll. Wäre es nicht viel einfacher, sich mit Hilfe des beschlagnahmten PCs als der erwiesene Terrorist auszugeben und mögliche Komplizen von selbst in die Falle laufen zu lassen? Ach, die Terroristen sind intelligent genug, sich davor zu schützen, aber zu dumm, einer heimlichen Online-Überwachung aus dem Weg zu gehen?
Nehmen wir stattdessen nun mal an, wir können jemandem noch nicht nachweisen, dass er ein Terrorist ist. Was berechtigt uns dann, heimlich in seine Privatsphäre einzudringen? Allein die Annahme, er könnte einer sein? Dann frage ich euch: Wer trifft diese Annahme, und auf welcher Basis? „Der Staat“ oder „die Sicherheitsbehörden“? Wer ist dieser Staat? Und warum sollten wir ihm vertrauen, diese Annahme stets richtig zu treffen? Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass seine aktuellen Repräsentanten uns offensichtlich so wenig vertrauen, dass sie uns heimlich überwachen müssen?
Das alles führt für mich zu folgender Schlussfolgerung: Entweder ist jemand ein Terrorist, und wir können es ihm nachweisen. Dann gibt es keinen Grund für irgendwelchen James-Bond-Methoden der Überwachung dieser Person. Oder dieser Jemand ist kein Terrorist, und dann hat niemand das Recht, seine Grundrechte in derart gravierender Weise zu beschneiden. Kurz: Terroristen müssen nicht mehr heimlich überwacht werden, und Nicht-Terroristen auch nicht.
Mit traurigen Grüßen
André
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Blog entwanzt
Posted by Jesco Freund at Nov. 16, 2008 11:02 p.m.
Was aus Bequemlichkeit meinerseits bisher nicht geschehen ist, habe ich heute mal in Angriff genommen. Aus dem Blog sind alle datenschutzfeindlichen Bestandteile rausgeflogen, also Google Analytics und die Adsense Werbung. Die Statistiken konnte ich mir hier mangels Flashplayer sowieso nicht anschauen, und die Werbeeinnahmen waren weniger als lächerlich ($7,58 für knapp 12.000 Impressions und 22 Klicks – so wenig, dass sie sogar unter der Auszahlungsgrenze von $10 lagen). Auch das Technorati-Geraffel hab ich mal rausgeworfen, auch wenn das glaube ich nicht von selbst an deren Server zurückgestreut hat…
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Verschlüsseltes Image mit aespipe
Posted by Jesco Freund at Nov. 15, 2008 11:07 a.m.
Von meinem frisch aufgesetzten Server benötigte ich ein Wiederherstellungs-Image, damit ich im Falle eines Falles nicht erst den Support des Anbieters bemühen muss, um mir für die Installation von FreeBSD ein CD-Laufwerk anzuschließen. Klar, kein Problem, lässt sich aus dem Rettungssystem heraus mit dd ganz einfach erzeugen. Die Sache hat allerdings zwei Haken: Zum einen befinden sich auf der Platte mittlerweile Daten, die nicht unbedingt in die falschen Hände geraten sollten (wie z. B. die Passwort-Datenbank), zum anderen erzeugt dd ein Raw Image und liest dabei stur alles von der Platte ein, auch aus Bereichen, die keine Daten enthalten (sollten).
Wurde die Platte vor der Installation „genullt“, dürften die nicht genutzten Bereiche aus großen zusammenhängenden Blöcken von Nullen bestehen und sich damit leicht komprimieren lassen. Hat man das (wie ich) versäumt, würde man mit dd auch den ganzen verstrahlten Bitmüll mitsichern, den der Vormieter eventuell auf den Platten hinterlassen hat. Das lässt sich aber auch nachträglich relativ leicht korrigieren, indem man einfach auf jeder Partition eine große Datei anlegt, die nichts als Nullen enthält:
dd if=/dev/zero of=null.img bs=64k
rm null.img
dd schreibt automatisch so lange Nullen in die Datei, bis der Datenträger voll ist. Beim Löschen wird nur der Verweis auf die Datei entfernt, so dass jetzt der leere Platz in der betreffenden Partition binär genullt ist.
Nun zum Problem der Datensicherheit: hier schafft das kleine Tool aespipe Abhilfe. Gerade beim erstellen von Images ist es äußerst praktisch, da es sich – wie der Name schon vermuten lässt – einfach per Pipe mit in den Erstellungsprozess einbinden lässt. So etwa erstelle ich ein verschlüsseltes Image und lade es gleich auf den Backup-Server:
dd if=/dev/sda bs=64k | bzip2 -c - | aespipe -e AES256 -T | ncftpput -c -V -u <user> -p <password> <backup-server> sda-<datum>.img.bz2.aes
Ein Restore würde nun genau andersherum erfolgen (vorausgesetzt, man hat die von aespipe geforderte 20-stellige Passphrase nicht vergessen
):
ncftpget -c -V -u <user> -p <password> <backup-server> sda-<datum>.img.bz2.aes | aespipe -d AES256 | bunzip2 -c - | dd of=/dev/sda bs=64k
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Spielverderber
Posted by Jesco Freund at Oct. 5, 2008 7:46 p.m.
Auf zwei Neuerscheinungen für diesen Herbst habe ich mich richtig gefreut: Sacred 2 „Fallen Angel“ und Command & Conquer Red Alert 3. Zu meinem Entsetzen musste ich jetzt allerdings feststellen, dass beide Spiele mit dem berüchtigten Kopierschutz [1] SecuROM von Sony ausgeliefert werden bzw. werden sollen (RA 3 ist ja noch nicht im Handel). Um zu verstehen, warum ich so wenig begeistert von SecuROM bin, muss man sich kurz die Funktionsweise vor Augen führen:
SecuROM veranlasst während der Installation eine Online-Aktivierung beim Hersteller des Spiels. Dabei wird auch überprüft, wie häufig bzw. auf wie vielen verschiedenen Rechnern das Spiel bereits installiert wurde. Soweit ist das nichts neues, Microsoft geht ähnlich vor. C&C RA3 soll auf 5 Installationen begrenzt sein, Ascaron verzichtet auf diese Limitierung. Zusätzlich wird allerdings ein neuer Windows-Systemdienst installiert („SecuROM User Access Service (V7)“ – im Taskmanager als „UAService7.exe“ zu bewundern), der mit Administrator-Rechten (Ring 3) ausgeführt wird. Dieser Dienst wird permanent ausgeführt (auch wenn das Spiel gerade nicht verwendet wird) und wird auch bei der Deinstallation des Spiels nicht wieder vom Rechner entfernt. Einige Malware-Scanner bewerten den Dienst darüber hinaus als Rootkit, was aber angesichts der funktionalitätsbedingt (Stichwort: SCSI-Blacklisting) notwendigen interaktiven Eingriffe in Systemaufrufe nicht weiter verwunderlich sein dürfte.
Durch den Dienst in Verbindung mit der Aktivierung ist es möglich, das Spiel auch ohne Original-DVD im Laufwerk zu spielen. Damit ist der Umgang mit SecuROM-geschützter Software vordergründig etwas entspannter als bei klassischen datenträgergestützten Schutzverfahren. Warum also die Kritik? Zum einen gilt für den Aktivierungsmechanismus dasselbe wie bei Windows seit XP: nach einer gewissen Anzahl Aktivierungen muss man mit dem Hersteller in Kontakt treten, der dann darüber entscheidet, ob die Software weiter genutzt werden kann oder nicht. Somit erwirbt man beim Kauf des Spiels gar kein unbefristetes Nutzungsrecht, wie man es eigentlich von kommerzieller Software bisher gewohnt war.
Ein weiterer Nebeneffekt ergibt sich aus dem sog. „SCSI-Blacklisting“: Um die Verwendung von DVD- oder CD-Images in Verbindung mit Laufwerksemulatoren zu unterbinden, blockiert SecuROM den Zugriff auf emulierte SCSI-Geräte. Unangenehmer Weise wirkt sich dies auch auf Programme aus, die emulierte SCSI-Geräte zu legitimen Zwecken nutzen. Über Probleme wurde bereits bei der Verwendung der Brennsoftware Nero Burning ROM (bzw. deren Backup-Komponente) und in Einzelfällen auch mit SCSI-emulierenden USB-Geräten (Kartenleser u. ä.) berichtet.
Viel kritischer ist aber die Tatsache, dass der genannte Systemdienst regelmäßig den Hersteller über Internet kontaktiert. Welche Daten genau ausgetauscht werden, ist nicht bekannt, da die Kommunikation verschlüsselt erfolgt. Da durch die Aktivierung aber eine eindeutige Zuordnung zu einer Person gegeben ist, muss aus Datenschutzsicht das schlimmste befürchtet werden: Profiling. Da der SUAS permanent im Hintergrund läuft und über Administrator-Rechte verfügt, könnte er nicht nur verfolgen, mit welchen Programmen (und Spielen der Konkurrenz) der Anwender hantiert, sondern theoretisch auch beliebige Daten auf der Festplatte auslesen, Mails beim Schreiben oder Lesen mitschneiden und Passwörter ausspionieren. Kurz gesagt, im Zweifel könnte SecuROM all das, wovon BKA, BND und Verfassungsschutz zur Zeit träumen (Stichwort: Bundestrojaner). Und das beste daran: wir installieren uns den Mist sogar freiwillig…
Ich werde es mir jedenfalls sehr gut überlegen, ob die beiden Spiele noch einen weiteren Blick wert sind. Dass Sacred 2 mit einer entschäften Version (keine Limitierung der Anzahl an Aktivierungen) daher kommt, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit noch lange nicht gesagt ist, dass keine Daten über das Nutzerverhalten gesammelt werden. Wenn ich die Rezensionen bei Amazon richtig deute, sehen dass viele andere Verbraucher ebenso. Hoffentlich reagieren die Hersteller – sonst könnten beide Spiele gewaltig floppen.
| [1] | Nachtrag für die Technical Correctness: SecuROM ist eigentlich kein Kopierschutz, da es nicht das kopieren der Datenträger ansich erschwert oder verhindert, sondern die Nutzung der Inhalte (in diesem Falle Software) kontrolliert und ggf. unterbindet. Damit fällt SecuROM in die Kategorie der DRM-Systeme. |
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CCC-Bericht attestiert Unzulänglichkeit des Hackerparagraphen
Posted by Jesco Freund at July 26, 2008 1:09 p.m.
Der Chaos Computer Club hat in seiner kürzlich veröffentlichten Stellungnahme zu §202c StGB („Hackerparagraph“) an das Bundesverfassungsgericht die Anwendbarkeit des Gesetzes sowie seine Auswirkungen untersucht. Das wenig überraschende Ergebnis: Der Paragraph ist ungeeignet, das eigentliche Ziel (Unterbindung von Cyberkriminalität) wirksam zu unterstützen. Darüber hinaus stellt er eine Behinderung deutscher Unternehmer und Forscher im internationalen Wettbewerb dar, was nicht nur wirtschaftlich inakzeptabel ist, sondern auch Deutschland mittelfristig von Entwicklungen im IT Security Sektor abkoppelt. Den gesamten Bericht als PDF gibt es hier.
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Das Radio des Dr. Billy Baypack
Posted by Jesco Freund at Dec. 21, 2007 5:51 p.m.
Billy Baypack, eine von Aktionskünstler Ruppe Kosellek erfundene Figur, möchte keine GEZ-Gebühren mehr zahlen. Wie es dazu kam und warum deshalb jetzt ein unschuldiges Radio-Gerät dran glauben musste, ist auf Telepolis nachzulesen…
Ich glaube, die Jungs von der GEZ machen sowas absichtlich, um ihr schönes pöhses Image zu pflegen. Anders kann ich mir das nicht erklären…
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