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Der Bundesfilter durchdekliniert
Posted by Jesco Freund at Feb. 16, 2009 6:34 p.m.
Nachdem André schon einen Beitrag zum Thema verfasst hatte, wollte ich eigentlich Zurückhaltung üben und mich nicht weiter darüber auslassen (das schadet nur meinem Blutdruck und anschließend den Leberwerten…). Allerdings geistert in meinem Hirn schon eine ganze Weile die Idee herum, das Thema einmal ganz sachlich und nüchtern von der technischen Seite aufzubereiten – was ich mit diesem ersten (und hoffentlich auch gleichzeitig letzten) Artikel in Angriff nehme.
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Auf in eine neue Runde
Posted by André Mühlnikel at Jan. 17, 2009 5:41 p.m.
Nachdem „Terror“ gerade als Aufhänger für neue Gesetze verbraucht wurde, muss nun ein anderes, emotional extrem aufgeladenes und zugleich nahezu unanfechtbares Thema für die nächste Runde der Kriminalisierung im Internet herhalten: genau, die sogenannte Kinderpornographie. Auch wenn der Durchschnittsbürger davon eine etwas andere Vorstellung hat, als unsere Regierung – wie man z.B. am zuletzt verabschiedeten „Anscheins-Paragraphen“ erkennen kann – behauptet unsere Bundesfamilienministerin, dass dieses Thema „klar abgegrenzt“ sei. Nun, ob dem so ist, werden wohl mal wieder Gerichte entscheiden müssen.
Was will nun unsere Bundesfamilienministerin? Sie hat es sich auf die Fahne geschrieben, „brutalstmöglich“ die Kinderpornographie in Deutschland zu verstecken. Angeblich gerät nämlich jeder Anwender durch Viren und andere Schadprogramme regelmäßig auf Seiten, die dem Umfeld der Kinderpornographie zuzuordnen sind. Wer sich jetzt nicht fragt, mit welchen Interessen denn im Familienministerium im Internet gesurft wird, sodass man dort regelmäßig unbeabsichtigt mit Kinderpornographie konfrontiert wird, möge mich bitte kontaktieren. Bisher habe ich noch nicht einen Mitmenschen finden können, der jemals in seinem Leben auf derartiges Material gestoßen wäre.
Und weil das nunmal nicht geht, dass andauernd irgendein deutscher Bürger mit soetwas verabscheuungswürdigem wie Kinderpornographie konfrontiert wird … – Halt STOP! Und ich dachte, es ginge darum, die Opfer dieser Verbrechen, also die Kinder zu schützen? Irgendwie muss ich bei dieser Taktik an das „Ravenous Bugblatter Beast of Traal“ aus der Feder von Douglas Adams denken, dass zwar unglaublich gefräßig ist, aber zugleich auch so dumm, dass es denkt, es könne seine Opfer nicht sehen, wenn diese sich die Augen zuhalten. Die Frau Ministerin ist also der Ansicht, dass die Produzenten und Händler des ohnehin verbotenen Materials einfach ihre Verbrechen unterlassen, weil wir die Augen davor verschließen? Wenn die so freundliche Zeitgenossen sind, wäre es dann nicht einfacher, sie nett zu bitten, „damit aufzuhören“?
Das Mittel der Wahl soll eine „Sperre“ bei den Internet-Providern sein. Diesen soll eine Liste der zu sperrenden Webseiten zugeschickt werden … – Uhm. Ähm. Jetzt habe ich doch eine Frage: Die zu sperrenden Internetseiten mit den kriminellen Inhalten sind bekannt? Und niemand unternimmt etwas dagegen? Wieso werden diese Seiten nicht kurzerhand vom Internet getrennt, die Kriminellen ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen? Dafür wüsste ich zwei Gründe: einer ist eine Ausrede und den anderen möchte die Familienministerin nicht diskutieren, weil er nämlich angeblich die Diskussion „verwässert“:
- „Die beanstandeten Internetseiten befinden sich im Ausland.“ – Offensichtlich in einem Ausland, das Kinderpornographie toleriert, auch wenn mir da spontan keines einfallen mag.
- „In der Liste befinden sich auch Seiten / werden sich auch Seiten befinden, die nicht zum Bereich Kinderpornographie gehören.“ Doch derartige Annahmen sind der Ministerin zu spekulativ, sie verweist dabei auf die skandinavischen Länder, die bereits seit längerem diese Sperren in Betrieb hätten, ohne dass es dort zu „Zensur“ gekommen wäre. Also jedenfalls bisher, uhm, und wenn man jetzt mal die Zensur „kinderpornographischer“ Seiten außen vor lässt …
Fassen wir also zusammen:
Ein angeblich alltägliches Phänomen (das Ansehen von Kinderpornographie), das sich so nicht nachvollziehen lässt, soll mit Hilfe einer allzu leicht zu missbrauchenden Infrastruktur (zentral durch staatliche Stellen erstellte Zensur-Listen) bekämpft werden, um „irgendetwas“ gegen ein schweres Verbrechen (nämlich die eigentliche Kinderpornographie, wobei nicht wirklich klar wird, was damit gemeint ist) zu unternehmen. Man möchte aber gleichzeitig weder über die Wirksamkeit/Angemessenheit dieser Maßnahme diskutieren, noch wirklich etwas gegen die eigentlichen Verbrecher und für deren Opfer tun.
Interessant dabei finde ich nur die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium sich genötigt sieht, klar zu machen, dass es „Kinderpornographie ächtet“ – als ob da je Zweifel dran bestanden hätten …
Auf Wiedersehen Art. 5 GG! Wir sehen uns bei deiner Beerdigung.
André
PS: und die großen Medien schweigen …
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Schwarzpulver vs. Bambusflöte
Posted by Jesco Freund at Jan. 5, 2009 11:42 a.m.
Dass das ganze Sicherheits-Tamtam am Flughafen nicht unbedingt der Sicherheit dient, sondern eher eine Security-Show zur Beruhigung der Massen ist, haben schon viele (auch Experten) immer wieder bemängelt (ich erinnere da an die eindrucksvolle Demonstration von Ranga Yogeshwar, was sich mit 100ml Flüssigkeit tatsächlich anstellen lässt…
. In einem Blog-Eintrag deckt Rhona Mahony auf, dass es auch an US-amerikanischen Flughäfen nicht viel besser aussieht: Eine Bambusflöte im Handgepäck (auf dem Röntgenbild wohl als potenzielle Schlagwaffe identifiziert) sorgte beim Sicherheitspersonal für eine gewisse Entropie, während drei Gläser mit Holzkohle, Salpeter und Schwefel (die Zutaten für Schwarzpulver) unbeanstandet durch die Kontrolle wanderten. Ob unser BKA die Gläser wohl per Online-Durchsuchung hätte finden können…? ![]()
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Wir betrauern schon wieder ein paar Grundrechte
Posted by André Mühlnikel at Dec. 19, 2008 3:08 p.m.
Knapp 12 Monate ist es her, da wir das Fernmeldegeheimnis zu Grabe trugen. Nun müssen wir erneut einen schweren Verlust beklagen. Denn am 19. Dezember 2008 ging die Schweigepflicht der Ärzte, Anwälte und Journalisten sowie die Privatsphäre auf unseren PCs von uns.
Sehr verehrte Gemeinde,
bitte lasst mich angesichts dieser traurigen Stunde eine einfache Frage stellen: Warum müssen Terroristen heimlich überwacht werden? Halt! Bevor ihr mich missversteht, lasst mich meine Frage genauer erklären. Denn korrekt sollte die Frage lauten: Warum muss jemand, von dem wir bereits wissen, dass er ein Terrorist ist, noch heimlich überwacht werden?
Mal angenommen, er hat in seinem „Terrorist-sein“ etwas Strafbares gemacht, was uns berechtigt, ihn als Terroristen einzustufen – sei es, dass das „Terrorist-sein“ bereits strafbar ist oder er durch eine strafbare Handlung wie Mord oder den Bau einer Bombe aufgefallen ist. Dann aber besteht ein „ausreichender Verdacht“ oder gar eine nachweisbare Tat, die es seit jeher erlaubt, ihn festzunehmen, offene Hausdurchsuchungen durchzuführen oder Tat- und Beweismittel zu beschlagnahmen. Dazu gehörten natürlich schon immer auch vorgefundene PCs. Wozu also eine heimliche Überwachung, eine heimliche „Online“-Durchsuchung seines PCs? An welche Informationen kann man bei der heimlichen „Online“-Durchsuchung kommen, an die man bei einer offenen Durchsuchung nicht kommt?
Gut, es ließe sich jetzt argumentieren, dass Verbrecher, zu denen Terroristen zweifelsohne gehören, ihre Festplatten verschlüsseln oder anderweitig durch Zugangssperren sichern könnten. Die Verbrecher sind also intelligent genug, ihre Rechner gegen jemand Unberechtigten vor dem Rechner abzusichern, aber zu dumm, ihren Rechner gegen jemand Unberechtigten irgendwo im Internet abzuschotten? Obwohl Letzterer es durch die Technischen Hürden des Internets schon in der Ausgangslage deutlich schwerer hat als Ersterer?
Ein weiteres, gerne angeführtes Ziel der heimlichen Überwachung ist die Suche nach möglichen Komplizen. Doch auch hier sehe ich nicht, welchen Vorteil eine heimliche Überwachung eines PCs gegenüber einer offenen Beschlagnahmung dieses PCs haben soll. Wäre es nicht viel einfacher, sich mit Hilfe des beschlagnahmten PCs als der erwiesene Terrorist auszugeben und mögliche Komplizen von selbst in die Falle laufen zu lassen? Ach, die Terroristen sind intelligent genug, sich davor zu schützen, aber zu dumm, einer heimlichen Online-Überwachung aus dem Weg zu gehen?
Nehmen wir stattdessen nun mal an, wir können jemandem noch nicht nachweisen, dass er ein Terrorist ist. Was berechtigt uns dann, heimlich in seine Privatsphäre einzudringen? Allein die Annahme, er könnte einer sein? Dann frage ich euch: Wer trifft diese Annahme, und auf welcher Basis? „Der Staat“ oder „die Sicherheitsbehörden“? Wer ist dieser Staat? Und warum sollten wir ihm vertrauen, diese Annahme stets richtig zu treffen? Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass seine aktuellen Repräsentanten uns offensichtlich so wenig vertrauen, dass sie uns heimlich überwachen müssen?
Das alles führt für mich zu folgender Schlussfolgerung: Entweder ist jemand ein Terrorist, und wir können es ihm nachweisen. Dann gibt es keinen Grund für irgendwelchen James-Bond-Methoden der Überwachung dieser Person. Oder dieser Jemand ist kein Terrorist, und dann hat niemand das Recht, seine Grundrechte in derart gravierender Weise zu beschneiden. Kurz: Terroristen müssen nicht mehr heimlich überwacht werden, und Nicht-Terroristen auch nicht.
Mit traurigen Grüßen
André
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Blog entwanzt
Posted by Jesco Freund at Nov. 16, 2008 11:02 p.m.
Was aus Bequemlichkeit meinerseits bisher nicht geschehen ist, habe ich heute mal in Angriff genommen. Aus dem Blog sind alle datenschutzfeindlichen Bestandteile rausgeflogen, also Google Analytics und die Adsense Werbung. Die Statistiken konnte ich mir hier mangels Flashplayer sowieso nicht anschauen, und die Werbeeinnahmen waren weniger als lächerlich ($7,58 für knapp 12.000 Impressions und 22 Klicks – so wenig, dass sie sogar unter der Auszahlungsgrenze von $10 lagen). Auch das Technorati-Geraffel hab ich mal rausgeworfen, auch wenn das glaube ich nicht von selbst an deren Server zurückgestreut hat…
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Spielverderber
Posted by Jesco Freund at Oct. 5, 2008 7:46 p.m.
Auf zwei Neuerscheinungen für diesen Herbst habe ich mich richtig gefreut: Sacred 2 „Fallen Angel“ und Command & Conquer Red Alert 3. Zu meinem Entsetzen musste ich jetzt allerdings feststellen, dass beide Spiele mit dem berüchtigten Kopierschutz [1] SecuROM von Sony ausgeliefert werden bzw. werden sollen (RA 3 ist ja noch nicht im Handel). Um zu verstehen, warum ich so wenig begeistert von SecuROM bin, muss man sich kurz die Funktionsweise vor Augen führen:
SecuROM veranlasst während der Installation eine Online-Aktivierung beim Hersteller des Spiels. Dabei wird auch überprüft, wie häufig bzw. auf wie vielen verschiedenen Rechnern das Spiel bereits installiert wurde. Soweit ist das nichts neues, Microsoft geht ähnlich vor. C&C RA3 soll auf 5 Installationen begrenzt sein, Ascaron verzichtet auf diese Limitierung. Zusätzlich wird allerdings ein neuer Windows-Systemdienst installiert („SecuROM User Access Service (V7)“ – im Taskmanager als „UAService7.exe“ zu bewundern), der mit Administrator-Rechten (Ring 3) ausgeführt wird. Dieser Dienst wird permanent ausgeführt (auch wenn das Spiel gerade nicht verwendet wird) und wird auch bei der Deinstallation des Spiels nicht wieder vom Rechner entfernt. Einige Malware-Scanner bewerten den Dienst darüber hinaus als Rootkit, was aber angesichts der funktionalitätsbedingt (Stichwort: SCSI-Blacklisting) notwendigen interaktiven Eingriffe in Systemaufrufe nicht weiter verwunderlich sein dürfte.
Durch den Dienst in Verbindung mit der Aktivierung ist es möglich, das Spiel auch ohne Original-DVD im Laufwerk zu spielen. Damit ist der Umgang mit SecuROM-geschützter Software vordergründig etwas entspannter als bei klassischen datenträgergestützten Schutzverfahren. Warum also die Kritik? Zum einen gilt für den Aktivierungsmechanismus dasselbe wie bei Windows seit XP: nach einer gewissen Anzahl Aktivierungen muss man mit dem Hersteller in Kontakt treten, der dann darüber entscheidet, ob die Software weiter genutzt werden kann oder nicht. Somit erwirbt man beim Kauf des Spiels gar kein unbefristetes Nutzungsrecht, wie man es eigentlich von kommerzieller Software bisher gewohnt war.
Ein weiterer Nebeneffekt ergibt sich aus dem sog. „SCSI-Blacklisting“: Um die Verwendung von DVD- oder CD-Images in Verbindung mit Laufwerksemulatoren zu unterbinden, blockiert SecuROM den Zugriff auf emulierte SCSI-Geräte. Unangenehmer Weise wirkt sich dies auch auf Programme aus, die emulierte SCSI-Geräte zu legitimen Zwecken nutzen. Über Probleme wurde bereits bei der Verwendung der Brennsoftware Nero Burning ROM (bzw. deren Backup-Komponente) und in Einzelfällen auch mit SCSI-emulierenden USB-Geräten (Kartenleser u. ä.) berichtet.
Viel kritischer ist aber die Tatsache, dass der genannte Systemdienst regelmäßig den Hersteller über Internet kontaktiert. Welche Daten genau ausgetauscht werden, ist nicht bekannt, da die Kommunikation verschlüsselt erfolgt. Da durch die Aktivierung aber eine eindeutige Zuordnung zu einer Person gegeben ist, muss aus Datenschutzsicht das schlimmste befürchtet werden: Profiling. Da der SUAS permanent im Hintergrund läuft und über Administrator-Rechte verfügt, könnte er nicht nur verfolgen, mit welchen Programmen (und Spielen der Konkurrenz) der Anwender hantiert, sondern theoretisch auch beliebige Daten auf der Festplatte auslesen, Mails beim Schreiben oder Lesen mitschneiden und Passwörter ausspionieren. Kurz gesagt, im Zweifel könnte SecuROM all das, wovon BKA, BND und Verfassungsschutz zur Zeit träumen (Stichwort: Bundestrojaner). Und das beste daran: wir installieren uns den Mist sogar freiwillig…
Ich werde es mir jedenfalls sehr gut überlegen, ob die beiden Spiele noch einen weiteren Blick wert sind. Dass Sacred 2 mit einer entschäften Version (keine Limitierung der Anzahl an Aktivierungen) daher kommt, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit noch lange nicht gesagt ist, dass keine Daten über das Nutzerverhalten gesammelt werden. Wenn ich die Rezensionen bei Amazon richtig deute, sehen dass viele andere Verbraucher ebenso. Hoffentlich reagieren die Hersteller – sonst könnten beide Spiele gewaltig floppen.
| [1] | Nachtrag für die Technical Correctness: SecuROM ist eigentlich kein Kopierschutz, da es nicht das kopieren der Datenträger ansich erschwert oder verhindert, sondern die Nutzung der Inhalte (in diesem Falle Software) kontrolliert und ggf. unterbindet. Damit fällt SecuROM in die Kategorie der DRM-Systeme. |
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Steuer-Identifikationsnummer wirklich nur für Steuerzwecke?
Posted by Jesco Freund at Aug. 19, 2008 12:04 p.m.
Vater Staat sind ein paar peinliche Pannen bei der Ausgabe der Steuer-Identifikationsnummern unterlaufen. So erhielten im Landkreis Stade viele Bürger fehlerhafte Bescheide – insbesondere was die Nationalität angeht, gab es wohl eine Häufung amtlicher Irrtümer. Das ist zwar letztlich nichts, was bei der Zusammenführung eines so großen Datenbestandes nicht passieren kann, und auch nichts, was sich nicht wieder reparieren ließe. Die Pannen geben aber einen interessanten Einblick in die Natur der gespeicherten Daten.
So war auf dem Bescheid einer entfernten Bekannten als Nationalität fälschlicherweise „Iran“ angegeben – zusammen mit dem warnenden Vermerk Islamisches Land. Die Angabe „Türkei“ auf einem anderen Bescheid war übrigens nicht mit einem solchen Vermerk versehen. Das schockierende daran: Offenbar wird mit der Steuer-Identifikationsnummer unter dem Vorwand der Steuerverwaltung eine riesige Personendatenbank mit Merkmalen zur Rasterfahndung angelegt. Mal ehrlich, wenn solche Daten schon jetzt gespeichert werden, wer will uns da noch weismachen, dass sie nicht längst auch einschlägig genutzt werden?
Der Vermerk hat in meinen Augen nichts, aber auch gar nichts mit der Erhebung von Steuern zu tun und ist damit ein klarer Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien (personenbezogene Angaben dürfen nur zweckgebunden gespeichert und verarbeitet werden). Jetzt noch zu sagen, wir steuern auf den Überwachungsstaat zu, wäre wohl an Blindheit nicht zu überbieten – wir sind schon längst dort angekommen.
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Demokratur
Posted by Jesco Freund at Jan. 15, 2008 11:29 p.m.
Bundeskanzlerin Angela Merkel während der heutigen Pressekonferenz zum Thema Jugendstrafrecht:
So etwas wie der Warnschussarrest wird irgendwann genauso normal sein, wie die Videoüberwachung
Genau. Wie die Wahl-Pflicht, Blockwarte und das Einparteiensystem. Ach ja, und Umerziehungslager für politisch Fehlgeleitete (sorry, das heißt ja dann neuhochdeutsch „Bootcamp“) müssen natürlich auch noch her.
Dass Roland Koch so ein Thema zur Stimmungsmache im Wahlkampf mißbraucht, ist zwar unschön, aber irgendwie noch verständlich – das Motiv „Stimmenfang“ kann ich ja noch nachvollziehen. Aber dass Frau Merkel es nötig hat, als Kanzlerin einer Großen Koalition so eine Aussage zu tätigen, empfinde ich vor allem als beschämend und traurig.
Link gefunden bei Jens Ferner
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Futter für den Bundestrojaner
Posted by Jesco Freund at Nov. 29, 2007 9:04 p.m.
Irgendwie ging mir der „verstrahlte Bitmüll“ aus Isotopps Beitrag nicht aus dem Sinn – und so kann man ihn erzeugen:
mkdir ~/.secret
for ((i=1 ; i<=$(($RANDOM%55 + 123)); i++)); do
dd if=/dev/random of=~/secret/terr.attck.plan.v0$(($RANDOM%547 + 100)).rfs bs=$((($RANDOM%15 + 1) * 1024 * ($RANDOM%1023 + 1))) count=1
done
Funktioniert allerdings nur mit der Bash, anderen Shells fehlt die Variable $RANDOM. Wozu das gut sein soll? Keine Ahnung…
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Wie gewonnen, so zeronnen
Posted by Jesco Freund at Nov. 9, 2007 5:43 p.m.
Heute vor 18 Jahren fiel die Mauer. Ein Tag der Freude und Freiheit, als Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz verliest:
Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen – Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse – beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Meldewesen der VPKÄ – der Volkspolizeikreisämter – in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne dass dabei noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen…
Und heute… befindet sich das vereinigte Deutschland auf dem Weg in eine Neuauflage des Überwachungsstaates. Die Visionen der politischen Führungsriege gehen weit über das hinaus, was damals technisch überhaupt machbar war. Der erste Schritt wurde heute getan, als der Bundestag, der eigentlich das Gewissen dieser Republik sein sollte, wie eine blinde Herde Schafe dumpf abnickte, was die Neofaschisten im Kabinett verlangten. Wo bleibt da die Gewaltenteilung? Liest man den Brief des Bundeskanzleramtes, der mit der Gesetzesvorlage an den Bundestagspräsidenten übersandt wurde, klingt das nach einer verdammt arroganten Anweisung: „Hier ist, was wir wollen. Jetzt beschließt mal schön.“ Dieses Vorgehen gab es in Deutschland durchaus mehrfach; es führte zum Zusammenbruch der Weimarer Republik, es war die Methode der NSDAP, alle Abscheulichkeiten durch ein höriges Parlament gesetzlich zu legitimieren, und es war das übliche Vorgehen in der DDR, den Willen des Politbüros in Paragraphen zu fassen. Haben wir denn aus der Geschichte gar nichts gelernt?
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