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My Universe Blog » Entries Tagged as civil rights

Schwarzpulver vs. Bambusflöte

Posted by Jesco Freund at Jan. 5, 2009 11:42 a.m.

Dass das ganze Sicherheits-Tamtam am Flughafen nicht unbedingt der Sicherheit dient, sondern eher eine Security-Show zur Beruhigung der Massen ist, haben schon viele (auch Experten) immer wieder bemängelt (ich erinnere da an die eindrucksvolle Demonstration von Ranga Yogeshwar, was sich mit 100ml Flüssigkeit tatsächlich anstellen lässt… ;-). In einem Blog-Eintrag deckt Rhona Mahony auf, dass es auch an US-amerikanischen Flughäfen nicht viel besser aussieht: Eine Bambusflöte im Handgepäck (auf dem Röntgenbild wohl als potenzielle Schlagwaffe identifiziert) sorgte beim Sicherheitspersonal für eine gewisse Entropie, während drei Gläser mit Holzkohle, Salpeter und Schwefel (die Zutaten für Schwarzpulver) unbeanstandet durch die Kontrolle wanderten. Ob unser BKA die Gläser wohl per Online-Durchsuchung hätte finden können…? 8-)

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Wir betrauern schon wieder ein paar Grundrechte

Posted by André Mühlnikel at Dec. 19, 2008 3:08 p.m.

Knapp 12 Monate ist es her, da wir das Fernmeldegeheimnis zu Grabe trugen. Nun müssen wir erneut einen schweren Verlust beklagen. Denn am 19. Dezember 2008 ging die Schweigepflicht der Ärzte, Anwälte und Journalisten sowie die Privatsphäre auf unseren PCs von uns.

Sehr verehrte Gemeinde,

bitte lasst mich angesichts dieser traurigen Stunde eine einfache Frage stellen: Warum müssen Terroristen heimlich überwacht werden? Halt! Bevor ihr mich missversteht, lasst mich meine Frage genauer erklären. Denn korrekt sollte die Frage lauten: Warum muss jemand, von dem wir bereits wissen, dass er ein Terrorist ist, noch heimlich überwacht werden?

Mal angenommen, er hat in seinem „Terrorist-sein“ etwas Strafbares gemacht, was uns berechtigt, ihn als Terroristen einzustufen – sei es, dass das „Terrorist-sein“ bereits strafbar ist oder er durch eine strafbare Handlung wie Mord oder den Bau einer Bombe aufgefallen ist. Dann aber besteht ein „ausreichender Verdacht“ oder gar eine nachweisbare Tat, die es seit jeher erlaubt, ihn festzunehmen, offene Hausdurchsuchungen durchzuführen oder Tat- und Beweismittel zu beschlagnahmen. Dazu gehörten natürlich schon immer auch vorgefundene PCs. Wozu also eine heimliche Überwachung, eine heimliche „Online“-Durchsuchung seines PCs? An welche Informationen kann man bei der heimlichen „Online“-Durchsuchung kommen, an die man bei einer offenen Durchsuchung nicht kommt?

Gut, es ließe sich jetzt argumentieren, dass Verbrecher, zu denen Terroristen zweifelsohne gehören, ihre Festplatten verschlüsseln oder anderweitig durch Zugangssperren sichern könnten. Die Verbrecher sind also intelligent genug, ihre Rechner gegen jemand Unberechtigten vor dem Rechner abzusichern, aber zu dumm, ihren Rechner gegen jemand Unberechtigten irgendwo im Internet abzuschotten? Obwohl Letzterer es durch die Technischen Hürden des Internets schon in der Ausgangslage deutlich schwerer hat als Ersterer?

Ein weiteres, gerne angeführtes Ziel der heimlichen Überwachung ist die Suche nach möglichen Komplizen. Doch auch hier sehe ich nicht, welchen Vorteil eine heimliche Überwachung eines PCs gegenüber einer offenen Beschlagnahmung dieses PCs haben soll. Wäre es nicht viel einfacher, sich mit Hilfe des beschlagnahmten PCs als der erwiesene Terrorist auszugeben und mögliche Komplizen von selbst in die Falle laufen zu lassen? Ach, die Terroristen sind intelligent genug, sich davor zu schützen, aber zu dumm, einer heimlichen Online-Überwachung aus dem Weg zu gehen?

Nehmen wir stattdessen nun mal an, wir können jemandem noch nicht nachweisen, dass er ein Terrorist ist. Was berechtigt uns dann, heimlich in seine Privatsphäre einzudringen? Allein die Annahme, er könnte einer sein? Dann frage ich euch: Wer trifft diese Annahme, und auf welcher Basis? „Der Staat“ oder „die Sicherheitsbehörden“? Wer ist dieser Staat? Und warum sollten wir ihm vertrauen, diese Annahme stets richtig zu treffen? Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass seine aktuellen Repräsentanten uns offensichtlich so wenig vertrauen, dass sie uns heimlich überwachen müssen?

Das alles führt für mich zu folgender Schlussfolgerung: Entweder ist jemand ein Terrorist, und wir können es ihm nachweisen. Dann gibt es keinen Grund für irgendwelchen James-Bond-Methoden der Überwachung dieser Person. Oder dieser Jemand ist kein Terrorist, und dann hat niemand das Recht, seine Grundrechte in derart gravierender Weise zu beschneiden. Kurz: Terroristen müssen nicht mehr heimlich überwacht werden, und Nicht-Terroristen auch nicht.

Mit traurigen Grüßen

André

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Subscribe to Comments erst mal abgeklemmt

Posted by Jesco Freund at Oct. 23, 2008 5:22 p.m.

Weil findige Abmahn-Anwälte eine neue Einkommensquelle ausgemacht haben, habe ich die Abo-Funktion für Kommentare vorübergehend deaktiviert. Des weiteren habe ich sämtliche bestehenden Abonnements gelöscht. Isotopp hat in seinem Blog bereits gezeigt, wie das geht. Wer allerdings PostgreSQL als Backend einsetzt, muss die Queries ein bisschen modifizieren:

select count(*) from serendipity_comments where subscribed = true;
update serendipity_comments set subscribed = false;

Für künfitge S9y-Versionen ist Double Opt-in in Arbeit – dann werde ich die Funktion vermutlich wieder aktivieren.

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Wie gewonnen, so zeronnen

Posted by Jesco Freund at Nov. 9, 2007 5:43 p.m.

Heute vor 18 Jahren fiel die Mauer. Ein Tag der Freude und Freiheit, als Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz verliest:

Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen – Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse – beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Meldewesen der VPKÄ – der Volkspolizeikreisämter – in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne dass dabei noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen…

Und heute… befindet sich das vereinigte Deutschland auf dem Weg in eine Neuauflage des Überwachungsstaates. Die Visionen der politischen Führungsriege gehen weit über das hinaus, was damals technisch überhaupt machbar war. Der erste Schritt wurde heute getan, als der Bundestag, der eigentlich das Gewissen dieser Republik sein sollte, wie eine blinde Herde Schafe dumpf abnickte, was die Neofaschisten im Kabinett verlangten. Wo bleibt da die Gewaltenteilung? Liest man den Brief des Bundeskanzleramtes, der mit der Gesetzesvorlage an den Bundestagspräsidenten übersandt wurde, klingt das nach einer verdammt arroganten Anweisung: „Hier ist, was wir wollen. Jetzt beschließt mal schön.“ Dieses Vorgehen gab es in Deutschland durchaus mehrfach; es führte zum Zusammenbruch der Weimarer Republik, es war die Methode der NSDAP, alle Abscheulichkeiten durch ein höriges Parlament gesetzlich zu legitimieren, und es war das übliche Vorgehen in der DDR, den Willen des Politbüros in Paragraphen zu fassen. Haben wir denn aus der Geschichte gar nichts gelernt?

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Unklare Rechtslage

Posted by Jesco Freund at Oct. 27, 2007 4:37 p.m.

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Quelle: § 202c StGB

Seit August dieses Jahres gilt besagter Gesetzestext, besser bekannt als „Hackerparagraph“. Dank der (bewußt?) weitgefassten und schwammigen Formulierung und mangels verfügbarer Urteile eines Bundesgerichts ist bis heute die Rechtslage für Betreiber von Spiegelservern ungeklärt. Je nach Auslegung könnte die Bereitstellung der Quelltexte von Programmen wie Nmap oder Wireshark als Überlassung von Computerprogrammen gewertet werden, die (potenziell) zur Begehung einer Straftat nach § 202a oder § 202b genutzt werden können. Damit wäre implizit der Tatbestand der Vorbereitung einer solchen Straftat gegeben, die nach dem oben zitierten Paragraphen mittlerweile ebenfalls strafbar wäre.

Die Hoffnung auf Nachbesserung seitens des Gesetzgebers habe ich mittlerweile aufgegeben, bleibt also nur noch die Klärung durch ein Gericht. Dem Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung kann und will ich mich nicht aussetzen; aus diesem Grund habe ich heute den Inhalt des distfiles-Verzeichnisses von meinem inoffiziellen Gentoo-Spiegel entfernt, da dieses unter anderem auch Quelltexte der beiden genannten Tools enthält.

Persönliche Anmerkung meinerseits: Wehe, ich höre noch mal einen Politiker der beiden Großkoalitionäre darüber jammern, dass qualifizierte Fachkräfte ins Ausland abwandern, solange dieses Damokles-Schwert über den Köpfen der IT-Spezialisten und Sicherheitsexperten dieser Republik schwebt.

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BRD — Bananenrepublik Deutschland?!

Posted by Jesco Freund at Oct. 18, 2007 4:11 p.m.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit seiner Entscheidung bestätigt, was Kritiker lange befürchtet haben: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein reiner Papiertiger. Deutlich wurde dies in einem Verfahren, das der heise Verlag angestrengt hatte, um Einsicht in die Zulassungsunterlagen für die Nedap-Wahlcomputer zu erhalten (siehe Wahlcomputer und die Grenzen der Informationsfreiheit). Auch das Innenministerium als Hüter der Wahlrechtsgrundsätze sieht das nicht anders – das Öffentlichkeitsprinzip verpflichte nicht zur Offenlegung der eingesetzten Wahlverfahren.

Was soll man als Bürger davon noch halten? Die Manipulierbarkeit der Geräte ist bereits erwiesene Tatsache, und trotzdem sollen wir den gerade mal drei Mitarbeitern der PTB vertrauen, die das Gerät im Zulassungsverfahren geprüft haben (und dabei die Manipulierbarkeit nicht bemerkt haben wollen)? Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

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Das Internet ist der Ursprung allen Terrorismus?!

Posted by Jesco Freund at Sept. 14, 2007 4:12 p.m.

Nach solchen Aussagen kann ich mich Herrn Knüwer nur anschließen:

Nur mit Zynismus kann ich Schäubles wirren Äußerungen noch begegnen. Er tut denkend, doch er denkt nicht selbst, sondern lässt Denken. Wirft Zitate von großen Menschen der Geschichte ein, deren Worte er auswendig gelernt hat. Mit selbstständigem Denken aber hat das eben gerade nicht zu tun.

Und was wollen sie mit Ihren ich würde mal schätzen ~50 Millionen Internet-Terroristen allein in Deutschland anfangen, Herr hoffentlich baldiger Ex-Innenminister?

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Kauder-Welsch

Posted by Jesco Freund at Sept. 10, 2007 9:34 a.m.

Manche Politiker lernen es nie. Die Affinität zu geistlosen Bemerkungen und unsinnigen Behauptungen war ja schon immer gegeben, aber die Union schießt zur Zeit echt den Vogel ab. Was Volker Kauder im heutigen ZDF Morgenmagazin zum Thema Online-Durchsuchung von sich gegeben hat, sagt eigentlich alles über den Geisteszustand unserer Politiker.

Alle Fachleute sagen, dass man das braucht

Ähm, alle? Sind Sie da sicher, Herr Kauder? Haben Sie wirklich alle Fachleute befragt, auch die mit einer kritischen Haltung? Und was sind für Sie Fachleute? Die Mitarbeiter des Innenministeriums? Ich würde ja drauf wetten, dass nicht ein unabhängiger IT-Sicherheitsexperte unter diesen ominösen Fachleuten war.

Es geht um ganz, ganz wenige Fälle, fünf, sechs, sieben, acht mit richterlicher Genehmigung

Genau. Wie wasserdicht und scharf abgegrenzt Gesetze formuliert werden, die in Zusammenhang mit der inneren Sicherheit stehen, zeigt die Neuformulierung von § 202c StGB, besser bekannt als „Hacker-Paragraph“. Am Ende wird aus der Online-Durchsuchung ein weiteres Gestapo-Gesetz, das für das BKA als Entschuldigung für jedweden Bruch der Unverletzlichkeit der Wohnung herhalten wird.

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Der Terrorist als Gesetzgeber

Posted by Jesco Freund at Sept. 4, 2007 6:38 p.m.

Unter diesem — zugegebenermaßen etwas reißerisch klingenden — Titel hat kein Geringerer als Heribert Prantl, Ressortleiter für Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung, einen mehr als lesenswerten Artikel im NZZ FOLIO, einem Magazin der Neuen Züricher Zeitung, veröffentlicht. Link zum Artikel

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Online-Durchsuchung durchgefallen

Posted by Jesco Freund at Aug. 17, 2007 11:29 p.m.

Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Fakultät für Informatik der TU Dresden und Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Vizepräsident und Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Kassel und wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken haben gemeinsam einen interessanten Fachartikel zum Thema Online-Durchsuchung und Bundestrojaner in der Deutschen Richterzeitung veröffentlicht. Sie gehen dabei sowohl auf die technischen Aspekte als auch auf den verfassungsrechtlichen Hintergrund ein.

Dass dabei die Informatik-Fraktion eine kritische Haltung einnimmt, ist spätestens seit Isotopps Erläuterung keine große Überraschung. Interessanterweise bezieht aber auch Prof. Dr. Roßnagel recht eindeutig Stellung gegen Online-Durchsuchungen. So schreibt er:

Die Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden. Die künftige Debatte wird weitere Informationen, Klärungen und Argumente bieten müssen, um dieses Überwachungsinstrument verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können.

Den vollständigen Artikel gibt es hier.

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