Wir betrauern schon wieder ein paar Grundrechte
Posted by André Mühlnikel at Dec. 19, 2008 3:08 p.m.
Knapp 12 Monate ist es her, da wir das Fernmeldegeheimnis zu Grabe trugen. Nun müssen wir erneut einen schweren Verlust beklagen. Denn am 19. Dezember 2008 ging die Schweigepflicht der Ärzte, Anwälte und Journalisten sowie die Privatsphäre auf unseren PCs von uns.
Sehr verehrte Gemeinde,
bitte lasst mich angesichts dieser traurigen Stunde eine einfache Frage stellen: Warum müssen Terroristen heimlich überwacht werden? Halt! Bevor ihr mich missversteht, lasst mich meine Frage genauer erklären. Denn korrekt sollte die Frage lauten: Warum muss jemand, von dem wir bereits wissen, dass er ein Terrorist ist, noch heimlich überwacht werden?
Mal angenommen, er hat in seinem „Terrorist-sein“ etwas Strafbares gemacht, was uns berechtigt, ihn als Terroristen einzustufen – sei es, dass das „Terrorist-sein“ bereits strafbar ist oder er durch eine strafbare Handlung wie Mord oder den Bau einer Bombe aufgefallen ist. Dann aber besteht ein „ausreichender Verdacht“ oder gar eine nachweisbare Tat, die es seit jeher erlaubt, ihn festzunehmen, offene Hausdurchsuchungen durchzuführen oder Tat- und Beweismittel zu beschlagnahmen. Dazu gehörten natürlich schon immer auch vorgefundene PCs. Wozu also eine heimliche Überwachung, eine heimliche „Online“-Durchsuchung seines PCs? An welche Informationen kann man bei der heimlichen „Online“-Durchsuchung kommen, an die man bei einer offenen Durchsuchung nicht kommt?
Gut, es ließe sich jetzt argumentieren, dass Verbrecher, zu denen Terroristen zweifelsohne gehören, ihre Festplatten verschlüsseln oder anderweitig durch Zugangssperren sichern könnten. Die Verbrecher sind also intelligent genug, ihre Rechner gegen jemand Unberechtigten vor dem Rechner abzusichern, aber zu dumm, ihren Rechner gegen jemand Unberechtigten irgendwo im Internet abzuschotten? Obwohl Letzterer es durch die Technischen Hürden des Internets schon in der Ausgangslage deutlich schwerer hat als Ersterer?
Ein weiteres, gerne angeführtes Ziel der heimlichen Überwachung ist die Suche nach möglichen Komplizen. Doch auch hier sehe ich nicht, welchen Vorteil eine heimliche Überwachung eines PCs gegenüber einer offenen Beschlagnahmung dieses PCs haben soll. Wäre es nicht viel einfacher, sich mit Hilfe des beschlagnahmten PCs als der erwiesene Terrorist auszugeben und mögliche Komplizen von selbst in die Falle laufen zu lassen? Ach, die Terroristen sind intelligent genug, sich davor zu schützen, aber zu dumm, einer heimlichen Online-Überwachung aus dem Weg zu gehen?
Nehmen wir stattdessen nun mal an, wir können jemandem noch nicht nachweisen, dass er ein Terrorist ist. Was berechtigt uns dann, heimlich in seine Privatsphäre einzudringen? Allein die Annahme, er könnte einer sein? Dann frage ich euch: Wer trifft diese Annahme, und auf welcher Basis? „Der Staat“ oder „die Sicherheitsbehörden“? Wer ist dieser Staat? Und warum sollten wir ihm vertrauen, diese Annahme stets richtig zu treffen? Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass seine aktuellen Repräsentanten uns offensichtlich so wenig vertrauen, dass sie uns heimlich überwachen müssen?
Das alles führt für mich zu folgender Schlussfolgerung: Entweder ist jemand ein Terrorist, und wir können es ihm nachweisen. Dann gibt es keinen Grund für irgendwelchen James-Bond-Methoden der Überwachung dieser Person. Oder dieser Jemand ist kein Terrorist, und dann hat niemand das Recht, seine Grundrechte in derart gravierender Weise zu beschneiden. Kurz: Terroristen müssen nicht mehr heimlich überwacht werden, und Nicht-Terroristen auch nicht.
Mit traurigen Grüßen
André
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